NÄCHSTER DIENST | |
13. Dezember 2024 | |
18:00 - 23:00 Uhr |
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GH HaTüWe, Tückingstr. 2z |
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Tür- und Fensteröffnung |
RAUCHMELDERTAG
Freitag, 13. Juli 2018
An jedem Freitag dem 13. ist in Deutschland Rauchmeldertag. Dazu gibt es auf der Homepage und auch auf Facebook der Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" alle wichtigen Informationen rund um Rauchmelder & Brandschutz.
Montag, 02. Juli 2018
Anhaltend hohe Temperaturen und Trockenheit lassen die Gefahr von Wald- und Flächenbränden weiter ansteigen. In Hagen herrscht zur Zeit die zweithöchste Warnstufe (4 von 5) beim Graslandfeuerindex und Stufe 3 beim Waldbrandindex.
Umso wichtiger ist es daher, dass darauf geachtet wird, das im Wald generell vom 1. März bis um 31. Oktober ein Rauchverbot herrscht. Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann in diesen Tagen zu einer Katastrophe führen! Weiterhin ist offenes Feuer grundsätzlich verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
Alle Waldbesucher sollten unbedingt folgende Grundsätze beachten und einhalten:
- Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern und die behördlich erlassenen Verbote zum Betreten von Wäldern!
- Werfen Sie keine Zigarettenreste in den Wald und auf Felder! (Zündquelle)
- Entsorgen Sie keine Gläser im Wald und auf Feldern! (Brennglaseffekt)
- Parken Sie nicht auf trockenen Wiesen! Heiße Teile an Autos reichen als Zündquelle aus!
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei, beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote!
- Halten Sie Hydranten und Wasserentnahmestellen frei!
Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter Notruf 112! Soweit Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung!
Samstag, 23. Juni 2018
Gestern Abend stand das Thema Löschangriff und Rauchvorhang auf dem Ausbildungsplan: Zu Beginn des Dienstes wurde der Rauchvorhang und dessen Anwendung kurz besprochen, anschließend eine Löschangriffsübung am alten Gerätehaus durchgeführt. Der Löschangriff wurde "real" durchgeführt, d.h. anders als in der FwDV 3 beschrieben stellt sich die Gruppe nicht erst hinter dem Löschgruppenfahrzeug auf und wartet auf den Befehl des Gruppenführers, sondern beginnt mit der Arbeit direkt nach einer ersten Erkundung durch den Gruppenführer.
Angenommene Lage war ein Feuer in der Küche des Gerätehauses, der Angriffstrupp musste zunächst den Raum davor absuchen und vor Betreten der Küche den Rauchvorhang setzen. Zusätzlich mussten drei Gasflaschen aus dem "Feuer" in Sicherheit gebracht werden.